Ihr AOK-Versicherungsschutz auf Reisen - Die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC
In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wurde im Jahr 2004 die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die "European Health Insurance Card (EHIC)" ersetzt den Auslandskrankenschein (E 111).
Ein gesetzlich Krankenversicherter muss nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck beantragen. Dieses bürokratische Verfahren entfällt durch die neue Europäische Krankenversichertenkarte. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Europäische Krankenversichertenkarte wird den Versicherten entweder zusätzlich zur nationalen Krankenversichertenkarte zur Verfügung gestellt oder ist auf der Rückseite der AOK-Karte enthalten. Die EU-Karte gilt nicht innerhalb Deutschlands. Die Karte oder die Ersatzbescheinigung kann direkt beim Arzt oder in der Klinik vorgelegt werden: der Umweg über die örtliche Krankenversicherung entfällt seither in allen Ländern, in denen dies bislang üblich war (z. B. Griechenland, Italien, Österreich, Tschechien und Slowenien).
Wann ist die Karte gültig?
Die neue europäische Krankenversicherungskarte gilt wie bisher der Auslandskrankenschein nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium). Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht einsetzen. Eine solche Behandlung sollte wie bisher nur nach Zustimmung der jeweiligen Krankenkasse erfolgen.
In welchen Ländern gilt die Karte?
Die Europäische Krankenversichertenkarte gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. Für Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt nur ein eingeschränkter Anspruch.
Weitere Infos erhalten Sie in Ihrer AOK-Geschäftsstelle oder bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).
Welche Daten enthält die EU-Karte?
Auf der EU-Karte sind folgende Daten erfasst: Name, Vorname, Geburtsdatum, persönliche Kennnummer, Kennnummer der Krankenkasse, Kennnummer der Karte, Ablaufdatum. Die EHIC enthält keine elektronisch gespeicherten Informationen. Der Datenschutz bleibt in jedem Fall gewährt.
Zusatzversicherung sinnvoll?
Die neue Karte ersetzt nicht die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung. So ist vor allem der Krankenrücktransport in die Heimat nicht mitversichert. Deshalb ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Auslandsaufenthalt ratsam. Die AOKs bieten in Zusammenarbeit mit privaten Versicherern Angebote zu günstigen Gruppentarifen an. Infos dazu gibt es in der Rubrik Zusatzversicherungen und in jeder AOK-Geschäftsstelle.
Weitere Informationen
Sie reisen ins Ausland?
Sie planen einen Urlaub? Oder Sie möchten sich im Ausland behandeln lassen? Dann lesen Sie hier, was Sie beachten sollten, wenn Sie verreisen oder wenn Sie durch eine Behandlung in einem anderen Land Geld sparen möchten. Außerdem bieten wir Ihnen hochwertige und aktuelle Länderinformationen und beantworten viele Fragen unter FAQs – Fragen und Antworten.
So funktioniert’s:
Klicken Sie einfach auf den für Sie interessanten Menüpunkt in der Liste unten. Wenn Sie Reiseinformationen zu einem bestimmten Urlaubsziel suchen, führen wir Sie zunächst zu einer Karte mit Länderauswahl.
Elektronische Gesundheitskarte
Inzwischen hat die AOK alle Kunden mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestattet.
Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland soll dazu beitragen, die medizinische Versorgung zu verbessern und Abläufe effizienter zu gestalten.
Dabei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt aller Akteure des deutschen Gesundheitswesens, also Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Apotheken und Kliniken. Zu diesem Zweck wurde die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) gegründet. Die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) werden kontinuierlich in Testregionen getestet. Der Gesetzgeber strebt an, dass mit Beginn des 1. Oktober 2011 die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise gegen die eGK ausgetauscht werden soll.
Das heißt konkret: rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte werden nach und nach mit der eGK ausgestattet. Rund 127.000 niedergelassene Ärzte, 65.000 Zahnärzte, 21.000 Apotheker, 2.200 Kliniken sowie rund 150 gesetzliche Krankenversicherer sollen vernetzt werden.
Diese Vorteile bringt die neue Gesundheitskarte für die Versicherten:
- Bessere Vernetzung der Beteiligten im Gesundheitswesen, also z. B. Arzt – Krankenkasse – Krankenhaus.
- Künftig sollen behandlungsrelevante Daten – z. B. Versichertendaten, die für den Arzt wichtig sind – schneller zur Verfügung stehen.
- Mit der neuen Gesundheitskarte werden Versicherte die Möglichkeit bekommen, zu entscheiden, wer ihre persönlichen Dokumente sehen darf und wer nicht. Durch "Zugriffsrechte" erhalten die Versicherten selbst die Möglichkeit, Informationen auszublenden oder sie nur bestimmten Ärzten zugänglich zu machen.
Bei der Entwicklung der neuen Gesundheitskarte wird alles getan, um die persönlichen Informationen vor Missbrauch zu schützen. So werden zum Beispiel nur Angehörige der Heilberufe, das sind beispielsweise Haus- oder Krankenhausärzte, medizinische Daten sehen dürfen, wenn sie sich mit einem "Ausweis" identifizieren. Der Versicherte muss ihnen dafür aber die Erlaubnis erteilt haben.
Arztbriefe, Befunde oder Laborwerte bleiben ohne Freigabe durch den Versicherten elektronisch verschlüsselt. Zum Schutz vor Missbrauch werden zusätzlich die letzten 50 Zugriffe auf Daten und Verordnungen gespeichert, so dass jederzeit kontrolliert werden kann, wer wann mit den Daten zu tun hatte.